Heppe Steinborn Henczka - Steuerberatung Dortmund

Steuerberaterwechsel in Dortmund: so funktioniert's

Wir machen Ihnen den Wechsel zu uns leicht

Sie möchten Ihren Steuerberater wechseln? Wir sagen Ihnen, was es dabei zu beachten gibt. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nachfolgend finden Sie unsere Tipps für Ihren reibungslosen Steuerberaterwechsel in Dortmund und Umgebung. Bei Fragen oder Beratungsbedarf nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Wie läuft der Wechsel zu uns ab?

Die Arbeit mit dem Wechsel Ihres Steuerberaters können Sie in Dortmund und Umgebung getrost uns überlassen. Sie müssen lediglich den Vertrag mit Ihrem aktuellen Steuerberater kündigen. Ansonsten lehnen Sie sich einfach entspannt zurück.

Wir kontaktieren Ihren bisherigen Steuerberater und informieren ihn über Ihren Wechselwunsch. Wir besprechen alles Notwendige mit ihm, damit der Wechsel reibungslos von Statten geht. Wir klären den nächstmöglichen Wechselzeitpunkt, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.
 

1. Sie kündigen den Vertrag mit Ihrem bisherigen Steuerberater.
 

2. Wir fordern alle relevanten Unterlagen von Ihrem ehemaligen Steuerberater an.
 

3. Wir informieren das Finanzamt über Ihren Wechsel zu uns. Außerdem widerrufen wir diesem gegenüber die von Ihnen an Ihren bisherigen Steuerberater erteilte Vollmacht.
 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Steuerberaterwechsel? 

Grundsätzlich ist ein Steuerberaterwechsel, egal ob in Dortmund oder an einem anderen Ort, jederzeit möglich. Wenn Sie Ihren Steuerberater wechseln möchten und dies unterjährig tun, können Ihnen jedoch doppelte Kosten entstehen.

Deshalb sollte Ihr Steuerberater zum Zeitpunkt des Wechsels keinen Auftrag von Ihnen in Bearbeitung haben. Denn hierfür kann er Ihnen ein entsprechendes Teilhonorar in Rechnung stellen. So kann Ihr Steuerberaterwechsel Kosten verursachen. Hat Ihre bisherige Steuerkanzlei bereits mit der Bearbeitung einer Aufgabe begonnen, empfiehlt es sich, bis zum Abschluss dieser Aufgabe und deren Abrechnung zu warten.

Für Privatkunden ist der Wechselzeitpunkt generell eher unkritisch, da hier meist nur einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Den Steuerberater zu wechseln, ist für Unternehmen und Selbständige hingegen eher eine Frage des Timings. Sie sollten darauf achten, nicht während einer bereits gestarteten Erstellung einer Bilanz oder einer Steuererklärung zu wechseln. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Übergabe, beispielsweise der Finanzbuchhaltung oder Lohnabrechnung, an eine neue Kanzlei zu jedem Monatsende problemlos möglich.

Achten Sie darauf, dass Sie alle Rechnungen Ihres ehemaligen Steuerberaters bezahlt haben. Sind noch Forderungen offen, kann die Kanzlei von ihrem Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen und Daten Gebrauch machen. Dadurch kann es zu Verzögerungen beim Wechsel Ihres Steuerberaters kommen.

 

Gerne sprechen wir mit Ihrer bisherigen Steuerkanzlei und finden den optimalen Wechselzeitpunkt für Sie heraus. Sprechen Sie uns einfach an!

0231 488 280-0 post@steuerberatungdortmund.de
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Muss ich meinen bisherigen Steuerberater kündigen?

Sie müssen Ihrem derzeitigen Steuerberater kündigen und ihn über Ihren Wechsel zu unserer Kanzlei in Dortmund formieren. Dies muss schriftlich erfolgen. Verwenden Sie für die Kündigung Ihres aktuellen Steuerberaters einfach unsere Vorlage.


Muss ich eine Kündigungsfrist gegenüber meinem aktuellen Steuerberater einhalten?

Im Normalfall können Sie den laufenden Vertrag mit Ihrem Steuerberater jederzeit kündigen. Egal, ob Sie diesen privat oder als Unternehmen beauftragt haben. Das ist in §627 BGB geregelt. Auch eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Allerdings sollte immer individuell geprüft werden, ob Sie nicht einen Vertrag mit längerer Dauer abgeschlossen haben. Denn dann kann es sein, dass eine Kündigungsfrist gegenüber Ihrem derzeitigen Steuerberater greift. Das klären wir gerne für Sie ab.


Haftet mein bisheriger Steuerberater für eventuelle Versäumnisse?

Manchmal werden Versäumnisse des Steuerberaters erst beim Wechsel aufgedeckt. Vielleicht ist ein solcher Fehler aber auch der Grund für Ihr aktuelles Interesse an einem Wechsel. Unabhängig davon gilt: Ist Ihnen ein finanzieller Nachteil entstanden, weil ihr alter Steuerberater Fristen versäumt hat, haftet er auch nach Ihrem Weggang dafür. Ihre diesbezüglichen Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.


Fallen bei meinem Steuerberaterwechsel Kosten an?

Grundsätzlich fallen bei einem Steuerberaterwechsel seitens Ihres bisherigen Steuerberaters keine Kosten an. Beim Wechsel ist Ihr Steuerberater zur Herausgabe der Unterlagen ohne Kosten verpflichtet. Möchten Sie Ihren Steuerberater wechseln und entscheiden sich unterjährig dafür, sollten Sie jedoch darauf achten, dass sich zum Wechselzeitpunkt keine Aufträge in Bearbeitung befinden. Ansonsten kann Ihre bisherige Kanzlei Ihnen die dafür bereits angefallenen Kosten in Rechnung stellen.

Auf unserer Seite fällt lediglich eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Übernahme Ihrer Daten an.


Habe ich das Recht auf Herausgabe meiner Unterlagen?

Beim Wechsel Ihres Steuerberaters können Sie die Herausgabe aller Unterlagen ohne Kosten verlangen. Ihr bisheriger Steuerberater ist nach dem Steuerberatungsgesetz dazu verpflichtet, Sie bei Ihrem Wechsel zu unterstützen. Das bedeutet, dass er alle relevanten Unterlagen an uns als Ihren neuen Steuerberater übergeben muss.

Bestehen noch offene Forderungen Ihres vorherigen Steuerberaters Ihnen gegenüber, kann sich die Herausgabe Ihrer Unterlagen allerdings verzögern. Denn Ihr alter Steuerberater hat das Recht, Ihre Unterlagen so lange zu behalten, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind.


Ich möchte meinen Steuerberater wechseln: welche Unterlagen müssen übergeben werden?

Als Ihr neuer Steuerberater müssen wir uns ein vollständiges Bild von Ihrer Situation machen können. Hierfür benötigen wir verschiedene Unterlagen, die uns von Ihrem bisherigen Steuerberater zur Verfügung gestellt werden müssen. Den Steuerberater zu wechseln ist für Unternehmen etwas aufwändiger und die Unterlagen sind umfangreicher als bei Privatpersonen.


Privat- und Firmenkunden:


Bei Firmenkunden zusätzlich:


Wie erhalten wir die Daten von Ihrem bisherigen Steuerberater?

Wenn Sie Ihren Steuerberater wechseln möchten, teilen Sie diesem unsere Kontaktdaten in Dortmund mit. Außerdem beauftragen Sie ihn mit der Übermittlung aller Unterlagen an uns. Wenn Sie uns Ihr Mandat übertragen, kontaktieren wir Ihren bisherigen Steuerberater gerne für Sie. Dort fordern wir Ihre Unterlagen an.


Wie erfolgt die Mitteilung an das Finanzamt beim Steuerberaterwechsel?

Das Finanzamt in Dortmund oder an Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz muss von Ihrem Steuerberaterwechsel in Kenntnis gesetzt werden. Das bedeutet, dass Sie die Kündigung Ihres Steuerberaters gegenüber dem Finanzamt kommunizieren und die ihm erteilte Vollmacht widerrufen müssen. Gleichzeitig erteilen Sie uns eine Vollmacht zur Vertretung Ihrer Interessen. Gerne übernehmen wir die Mitteilung an das Finanzamt über Ihren Wechsel zu uns.

Sollten aufgrund Ihres Steuerberaterwechsels Fristen nicht eingehalten werden können, beantragen wir gerne eine Fristverlängerung für Sie.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Steuerberaterwechsel in Dortmund und der Region. Kontaktieren Sie uns jetzt!

0231 488 280-0 post@steuerberatungdortmund.de
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